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Es freut uns, dass Sie unserem Verein beitreten wollen. Wenn Sie dier Anmerkungen zum Aufnahmeantrag zur Kenntnis genommen haben, laden Sie sich einfach das Anmeldeformular herunter. Drucken und füllen Sie es komplett aus und senden es uns zusammen mit zwei Passbildern per Post an folgende Adresse zurück
Sportbüro
RSV Eintracht1949 e.V.
Heinrich-Zille-Str. 32
14532 Stahnsdorf
Der Aufnahmeantrag ist beim Vorstand des RSV einzureichen.
- Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt, gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, wann und in welcher Höhe der Erstbeitrag von uns eingezogen wird, bzw. bis wann sie den Erstbeitrag zu überweisen haben.
- Vereinsbeiträge und Aufnahmegebühr: Der Vereinsgrundbeitrag und die Aufnahmegebühr werden jährlich von der Mitgliederversammlung auf Grundlage des Haushaltsplanes festgelegt. Der Vereinszusatzbeitrag wird von der jeweiligen Abteilung in ihrer Mitgliederversammlung auf Grundlage des Haushaltsplanes der Abteilung beschlossen. Der Gesamtbeitrag ist gemäß Zahlungsweise im Voraus und bargeldlos zu entrichten.
Alle Beitragszahlungen erfolgen auf das
RSV Vereinskonto
Konto-Nr: 3522 020 250
BLZ.: 16050000
Mittelbrandenburgischen Sparkasse.
Als Datum der Hauptfälligkeit ist grundsätzlich der 15.02. jeden Kalenderjahres festgelegt, alle Abbuchungen und Überweisungen sind gemäß der Zahlungsweise daran zu orientieren.
- Der Austritt aus dem Verein kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gegenüber dem Vereinsvorstand erklärt werden. Austrittserklärungen Minderjähriger und beschränkt Geschäftsfähigen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter(s). Alle Austritte werden schriftlich bestätigt. Ein Austritt rückwirkend ist nicht möglich. Die verbandsrechtliche Freigabe ist vom Zeitpunkt des Eingangs der Austrittserklärung ab möglich, sofern das Mitglied seine materiellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein erfüllt hat.
- Die Mitglieder des Vereins sind gegen Körper- und Sachschäden bei Sportunfällen durch eine Haftpflichtversicherung des Landessportbundes Brandenburg versichert. Der Verein schließt mit dem Aufnahmeantrag die Haftung für Schäden aus, die über die in den Versicherungsverträgen vorgesehenen Leistungen hinausgehen.
- Mit der Antragstellung wird vom Antragsteller bestätigt, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegenüber der Ausübung der vorgesehenen sportlichen Betätigung bestehen. Die Satzung kann bei Bedarf vom Vereinsvorstand angefordert werden.
Mit dem Download des Aufnahmeantrages bestätigen Sie, dass Sie die Anmerkungen zur Mitgliedschaft gründlich durchgelesen und zur Kenntniss genommen haben!
Weitere Vereinsdokumente : Vereinssatzung, Sportunfall-Anzeige, Änderungsmitteilung
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